Die Mitte der Ausbildungsleiter ist erreicht!

Wir, das erste und zweite Lehrjahr, haben gestern die FwDV 10 geübt.

In der Feuerwehrdienstvorschrift 10 sind die Einsatzgrundsätze, die Arten und die Definition von Tragbaren Leitern zusammengefasst. Die Definition von Tragbaren Leitern lautet: „Tragbare Leitern sind Leitern, die auf oder in Feuerwehrfahrzeugen mitgeführt, an der Einsatzstelle von der Mannschaft vom oder aus dem Fahrzeug genommen und an die vorgesehene Stelle getragen werden„.

Der Anwendungsbereich der Tragbaren Leitern ist der Rettungsweg, Angriffsweg und dient zugleich als Hilfsmittel. Des Weiteren wiederholten wir die verschiedenen Arten der Leitern (Hakenleiter, 4-teilige Steckleiter, 3-teilige Schiebleiter, Multifunktionsleiter, Klappleiter). Den Rettungshöhen zufolge gelangt man mit der 3-teiligen Schiebleiter ins 3. OG. Mit 2 Multifunktions- leitern und der 4-teilige Steckleiter erreicht man das 2. Obergeschoss.             Die Klappleiter reicht ins Erdgeschoss und die Hakenleiter ist variabel einsetzbar.

Zu den wichtigsten Einsatzgrundsätzen zählt ein gerader und vor allem geeigneter Untergrund, die Leiter muss beim Besteigen immer gesichert werden (durch anbinden oder durch einen Sicherungstrupp) und der Anstellwinkel beträgt  zwischen 65 und 75 Grad.

Auf dem ersten Bild erkennt man das in Stellung bringen einer 4-teiligen Steckleiter. Das zweite Bild veranschaulicht den Aufbau eines Leiterbocks z.B. zum Retten aus einem Schacht.

Bis bald!

Die Werkfeuerwehrazubis aus dem ersten und zweiten Lehrjahr

Leon, Leon, Tim, Alexandra