Die Mitte der Ausbildungsleiter ist erreicht!

Wir, das erste und zweite Lehrjahr, haben gestern die FwDV 10 geübt. In der Feuerwehrdienstvorschrift 10 sind die Einsatzgrundsätze, die Arten und die Definition von Tragbaren Leitern zusammengefasst. Die Definition von Tragbaren Leitern lautet: „Tragbare Leitern sind Leitern, die auf oder in Feuerwehrfahrzeugen mitgeführt, an der Einsatzstelle von der Mannschaft vom oder aus dem Fahrzeug genommen und an die vorgesehene Stelle getragen werden„. Der Anwendungsbereich der Tragbaren Leitern ist der Rettungsweg, Angriffsweg und dient zugleich als Hilfsmittel. Des Weiteren wiederholten …
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